Nützliche Informationen

Alles, was Sie wissen sollten

Ihr Termin in meiner medizinischen Praxis steht demnächst an, doch haben Sie bereits alle notwendigen Informationen? Hier finden Sie einen hilfreichen Überblick.

Podologie einfach erklärt


Das Wort Podologie setzt sich aus den zwei griechischen Wörtern „podos“ und „logos“ zusammen und bedeutet „Lehre des Fußes“. Die Podologie steht im engen Zusammenhang mit der inneren Medizin, der Dermatologie, der Chirurgie und der Orthopädie. Das Leistungsangebot der Podologie fokussiert sich auf gesunde, gepflegte und schmerzfreie Füße. Ärzt:innen verordnen bei z.B. Patient:innen mit Diabetes, Neuropathie oder Querschnittslähmung oft podologische Komplexbehandlungen, die größtenteils von der Krankenkasse übernommen werden.

Die podologische Ausbildung beträgt zwei Jahre und wird anschließend mit einer staatlichen Prüfung absolviert.

Bei Fragen können Sie jederzeit auf mich zukommen.

Hygiene in der Praxis


In meiner Praxis herrscht ein äußerst hoher Hygienestandard, der bei jedem einzelnen Schritt eingehalten wird. Durch mangelhafte Hygiene in Praxen können Keime wie Bakterien, Pilze oder Viren einfach übertragen werden. Ich setze alles darauf, dass das nicht passiert! Der reine Sterilisationsraum ist validiert und stets auf dem neuesten Stand der Technik. In dem innovativen Computerprogramm speichere und dokumentiere ich die betätigten Vorgänge, sodass alle Prozesse der Desinfektion und Sterilisation festgehalten werden. Jede:r Patient:in wird mit einem sterilisierten, keimfreien und verschlossenen Instrumenten-Set versorgt. Nach der Nutzung werden sie erneut gereinigt und bei einer Temperatur von 134 °C sterilisiert.

In meiner Praxis steht die einwandfreie Hygiene im Vordergrund und wird in keinem Fall vernachlässigt. Alle Geräte werden zudem regelmäßig gewartet, sodass ich Ihnen eine sichere und hygienische Behandlung gewährleisten kann.

Abrechnung mit den Krankenkassen


Durch entsprechende Zulassungen von den Krankenkassen können podologische Behandlungen bei mir durch die Krankenkasse abgerechnet werden. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Ihnen eine Heilmittelverordnung ausstellen, die ich dadurch direkt bei Ihrer Krankenkasse abrechnen kann:

  • Podologische Komplexbehandlung
  • Hornhautabtragung und Hornhautbehandlung
  • Nagelbearbeitung
  • Nagelkorrekturspangen

10 % der Behandlungskosten sowie 10 € je Verordnung müssen Sie selbst tragen. Den Rest übernimmt die Krankenkasse für Sie. Selbstverständlich können Sie bei mir auch Behandlungen als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Teilen Sie das vor der Behandlung mit und Sie erhalten einen entsprechenden Behandlungsvertrag. Bei Fragen zu anfallenden Kosten können Sie sich in meiner Praxis melden.

Termin absagen


Behandlungen erfolgen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung. Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, sodass andere Patient:innen die Möglichkeit haben, diesen Termin zu wahrzunehmen. Viele Patient:innen benötigen schnell einen Termin und freuen sich, wenn kurzfristig ein Termin frei wird und sie nicht länger warten müssen. Sie können Ihren Termin telefonisch oder per E-Mail absagen. Bei einer nicht rechtzeitigen Absage oder bei einem Nicht-Erscheinen werde ich Ihnen die entsprechende Zeit für die Behandlung in Rechnung stellen müssen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich.

Tel.: 06155 - 849 956 8

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